Bestattung

Oftmals tritt der Tod sehr unvermittelt in unser Leben: ein Familienmitglied, ein Freund, eine Freundin stirbt für uns unerwartet. Andere von uns begleiten Angehörige über längere Zeiten der Krankheit oder des Sterbens.

In beiden Fällen machen wir die Erfahrung der Endlichkeit und Begrenztheit unseres Menschseins. Als Christen vertrauen wir jedoch darauf, dass die Grenze die wir durch den Tod erleben, zugleich das Tor zum Leben ist.

Gott hat an unserem begrenzten Leben teilgenommen und ist Mensch geworden. Jesus Christus ist gestorben und von den Toten auferstanden.

Seitdem haben Vergänglichkeit, Sterben und Tod nicht mehr das letzte Wort.

 Was muss ich tun, wenn ein Todesfall eingetreten ist?

 Todesbescheinigung
Im Sterbefall ist unverzüglich ein Arzt zur Feststellung des Todes und der Todesursache zu verständigen. Er stellt den Totenschein aus.
Der Sterbefall ist einem Standesamt anzuzeigen, dort wird die Sterbeurkunde ausgestellt.

 Kontaktaufnahme mit dem Bestattungsunternehmen
Angehörige sind bei einem Todesfall oftmals noch etwas unter Schock.
Alles läuft irgendwie automatisch ab. Doch gerade jetzt müssen viele Entscheidungen getroffen werden.

Gut ist es, wenn Verstorbene ihre Dinge noch geregelt haben und ihr letzter Wille auch schnell zur Hand ist. Das macht es den Angehörigen leichter die notwendigen Entscheidungen zu treffen.
Bestattungsunternehmen nehmen heute sehr viel organisatorische Arbeit ab.
Mit ihnen werden Art der Bestattung und Grabplatz gewählt und sie kümmern sich auch um den Kontakt mit dem Pfarramt und die zeitliche Planung von Aussegnung und Beerdigung.
Viele Angehörige machen den Tod eines geliebten Menschen durch Traueranzeigen in der Zeitung oder durch Karten bekannt. Die Traueranzeige sagt viel über die Beziehung zum Verstorbenen. In ihr drückt sich die Sicht des Lebens und des Todes aus; dazu gehört für Christen das Zeichen des Kreuzes und ein biblisches Wort

Der zuständige Pfarrer meldet sich bei Ihnen
Das Bestattungsunternehmen wird Kontakt mit dem zuständigen Pfarrer aufnehmen und Terminabsprachen treffen. In jedem Fall wird der Pfarrer Kontakt zu Ihnen aufnehmen, um den Trauergottesdienst zu besprechen.

Das Trauergespräch
Im Trauergespräch ist Raum für alles, was Ihnen auf dem Herzen liegt. 
Häufig erzählen Angehörige einfach aus dem Leben des/der Verstorbenen.
Es wird auch Ablauf des Gottesdienstes besprochen und der biblische Text festgelegt, welcher der Ansprache zugrunde liegen soll.
Häufig wird von Angehörigen der Tauf-, Trau- oder der Konfirmationsspruch des/der Verstorbenen gewünscht. Hilfreich ist es, wenn Sie diesen zur Hand haben. Auch ein Bibelwort, zu dem ein persönlicher Bezug bestand, ist gut geeignet. Ist kein geeigneter Spruch bekannt, wählt der Pfarrer/die Pfarrerin einen aus.

Die Aussegnung
Die Aussegnung gehört zur Begleitung eine sterbenden Menschen und stellt deren Abschluss dar. Sie soll möglichst bald nach dem Eintritt des Todes vorgenommen werden. Als geistliche Begleitung kurz nach dem Tod wird sie heute leider immer seltener in Anspruch genommen.
Normalerweise geschieht sie an dem Ort, wo die oder der Verstorbene entschlafen ist, also im Haus, im Seniorenheim oder im Krankenhaus.
Wenn Sie eine Aussegnung wünschen, wenden Sie sich bitte direkt an das Pfarramt (Tel. 65817) oder an Ihr Bestattungsunternehmen.

Wem wird eine kirchliche Bestattung gewährt?
Die kirchliche Bestattung ist ein Gottesdienst der Gemeinde. Sie kann in der Regel nur Angehörigen der evangelischen Kirche gewährt werden. Ungetaufte Kinder evangelischer Eltern, früh verstorbene Kinder und Totgeborene haben ein Anrecht darauf, kirchlich bestattet zu werden.
Wünschen die Angehörigen von Verstorbenen, die nicht Mitglied der Kirche waren, die kirchliche Bestattung, so soll dieser Wunsch ausführlich mit dem Pfarrer/der Pfarrerin besprochen werden. Die Entscheidung eines Menschen, der Kirche nicht angehören zu wollen, muss ernst genommen werden. Andererseits soll der Wunsch der Angehörigen nach biblischer Verkündigung, Fürbitte und Begleitung respektiert werden. Diese Spannung kann nur gemeinsam aufgelöst werden. Ist eine kirchliche Bestattung nicht möglich, kann eine andere Form der kirchlichen Begleitung gefunden werden.
Hat sich ein Mensch das Leben genommen, dann ist der Trost, den eine kirchliche Bestattung geben kann, besonders notwendig. Die kirchliche Begleitung der Angehörigen ist besonders geboten.

Sich auf das Sterben vorbereiten? Die Patientenverfügung.
Möglichkeiten moderner Medizin führen dazu, das Sterben hinauszuzögern, auch wenn keine Aussicht auf Wiederherstellung eines erträglichen Lebens besteht. Wenn ein Arzt über medizinische Maßnahmen bei einem bewusstlosen oder zur eigenen Willenerklärung nicht mehr fähigen Patienten entscheiden muss, ist er gehalten, den mutmaßlichen Willen des Betroffenen zu ermitteln. Daher ist es sinnvoll, wenn eine ‚in guten Tagen’ abgefasste Patientenverfügung  vorliegt, die dem Arzt eine Hilfe für eine verantwortliche Entscheidung gibt und auch eine Vertrauensperson benennt, die dem Patienten beisteht und mit dem Arzt erforderliche Maßnahmen bespricht.
Lassen Sie sich bei Ihrem Hausarzt zum Thema Patientenverfügung beraten.


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Diese Seite wurde zuletzt bearbeitet am 23.11.07 Fragen und Anregungen bitte an Friedrich Veit.

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