Bestattung
Oftmals tritt der Tod sehr
unvermittelt in unser Leben: ein Familienmitglied, ein Freund, eine Freundin
stirbt für uns unerwartet. Andere von uns begleiten Angehörige über längere
Zeiten der Krankheit oder des Sterbens.
In beiden Fällen machen wir die Erfahrung der Endlichkeit und Begrenztheit unseres Menschseins. Als Christen vertrauen wir jedoch darauf, dass die Grenze die wir durch den Tod erleben, zugleich das Tor zum Leben ist.
Gott hat an unserem begrenzten Leben teilgenommen und ist Mensch geworden. Jesus Christus ist gestorben und von den Toten auferstanden.
Seitdem haben Vergänglichkeit, Sterben und Tod nicht mehr das letzte Wort.
Was muss ich tun, wenn ein Todesfall eingetreten ist?
Todesbescheinigung
Im Sterbefall ist
unverzüglich ein Arzt zur Feststellung des Todes und der Todesursache zu
verständigen. Er stellt den Totenschein aus.
Der Sterbefall ist einem
Standesamt anzuzeigen, dort wird die Sterbeurkunde ausgestellt.
Kontaktaufnahme mit dem
Bestattungsunternehmen
Angehörige sind bei einem Todesfall oftmals noch etwas unter Schock.
Alles läuft irgendwie
automatisch ab. Doch gerade jetzt müssen viele Entscheidungen getroffen werden.

Gut ist es, wenn
Verstorbene ihre Dinge noch geregelt haben und ihr letzter Wille auch schnell
zur Hand ist. Das macht es den Angehörigen leichter die notwendigen
Entscheidungen zu treffen.
Bestattungsunternehmen
nehmen heute sehr viel organisatorische Arbeit ab.
Mit ihnen werden Art der
Bestattung und Grabplatz gewählt und sie kümmern sich auch um den Kontakt mit
dem Pfarramt und die zeitliche Planung von Aussegnung und Beerdigung.
Viele Angehörige machen den Tod eines geliebten Menschen durch Traueranzeigen in
der Zeitung oder durch Karten bekannt. Die Traueranzeige sagt viel über
die Beziehung zum Verstorbenen. In ihr drückt sich die Sicht des Lebens und des
Todes aus; dazu gehört für Christen das Zeichen des Kreuzes und ein biblisches
Wort
Der zuständige Pfarrer
meldet sich bei Ihnen
Das Bestattungsunternehmen wird Kontakt mit dem zuständigen Pfarrer aufnehmen
und Terminabsprachen treffen. In jedem Fall wird der Pfarrer Kontakt zu Ihnen
aufnehmen, um den Trauergottesdienst zu besprechen.
Das
Trauergespräch
Im Trauergespräch ist Raum für alles, was Ihnen auf dem Herzen liegt.
Häufig erzählen Angehörige
einfach aus dem Leben des/der Verstorbenen.
Es wird auch Ablauf des
Gottesdienstes besprochen und der biblische Text festgelegt, welcher der
Ansprache zugrunde liegen soll.
Häufig wird von Angehörigen
der Tauf-, Trau- oder der Konfirmationsspruch des/der Verstorbenen gewünscht.
Hilfreich ist es, wenn Sie diesen zur Hand haben. Auch ein Bibelwort, zu dem ein
persönlicher Bezug bestand, ist gut geeignet. Ist kein geeigneter Spruch
bekannt, wählt der Pfarrer/die Pfarrerin einen aus.
Die
Aussegnung
Die Aussegnung gehört zur
Begleitung eine sterbenden Menschen und stellt deren Abschluss dar. Sie soll
möglichst bald nach dem Eintritt des Todes vorgenommen werden. Als geistliche
Begleitung kurz nach dem Tod wird sie heute leider immer seltener in Anspruch
genommen.
Normalerweise geschieht sie
an dem Ort, wo die oder der Verstorbene entschlafen ist, also im Haus, im
Seniorenheim oder im Krankenhaus.
Wenn Sie eine Aussegnung
wünschen, wenden Sie sich bitte direkt an das Pfarramt (Tel. 65817) oder
an Ihr Bestattungsunternehmen.
Wem wird
eine kirchliche Bestattung gewährt?
Die kirchliche Bestattung
ist ein Gottesdienst der Gemeinde. Sie kann in der Regel nur Angehörigen der
evangelischen Kirche gewährt werden. Ungetaufte Kinder evangelischer Eltern, früh verstorbene Kinder und Totgeborene haben ein Anrecht darauf, kirchlich
bestattet zu werden.
Wünschen die Angehörigen
von Verstorbenen, die nicht Mitglied der Kirche waren, die kirchliche
Bestattung, so soll dieser Wunsch ausführlich mit dem Pfarrer/der Pfarrerin
besprochen werden. Die Entscheidung eines Menschen, der Kirche nicht angehören
zu wollen, muss ernst genommen werden. Andererseits soll der Wunsch der
Angehörigen nach biblischer Verkündigung, Fürbitte und Begleitung respektiert
werden. Diese Spannung kann nur gemeinsam aufgelöst werden. Ist eine kirchliche
Bestattung nicht möglich, kann eine andere Form der kirchlichen Begleitung
gefunden werden.
Hat sich ein Mensch das
Leben genommen, dann ist der Trost, den eine kirchliche Bestattung geben kann,
besonders notwendig. Die kirchliche Begleitung der Angehörigen ist besonders
geboten.
Sich auf
das Sterben vorbereiten? Die Patientenverfügung.
Möglichkeiten moderner
Medizin führen dazu, das Sterben hinauszuzögern, auch wenn keine Aussicht auf
Wiederherstellung eines erträglichen Lebens besteht. Wenn ein Arzt über
medizinische Maßnahmen bei einem bewusstlosen oder zur eigenen Willenerklärung
nicht mehr fähigen Patienten entscheiden muss, ist er gehalten, den mutmaßlichen
Willen des Betroffenen zu ermitteln. Daher ist es sinnvoll, wenn eine ‚in guten
Tagen’ abgefasste Patientenverfügung vorliegt, die dem Arzt eine Hilfe
für eine verantwortliche Entscheidung gibt und auch eine Vertrauensperson
benennt, die dem Patienten beisteht und mit dem Arzt erforderliche Maßnahmen
bespricht.
Lassen Sie sich bei Ihrem
Hausarzt zum Thema Patientenverfügung beraten.
